
Die Europäische VOC-Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Begrenzung der Emissionen in die Umwelt, insbesondere der Luft bzw. die 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) gelten für alle lackverarbeitenden Betriebe und in der industriellen Verarbeitung.
Obwohl die 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung seit 2001 in Kraft getreten ist, scheuen viele Verarbeiter eine mögliche Umstellung. Nicht zuletzt, weil viele andere Lackhersteller Ihre Kunden dabei nicht oder nur mangelhaft beraten. Bei SL Lacke werden Sie dagegen aktiver und fachlich fundierter unterstützt:
So beraten wir Sie gerne bei der Umstellung von lösemittelverdünnbare auf wasserverdünnbare Produkte. Ein zweiter Lösungsansatz ist die Minimierung des Lösemittelanteils in konventionellen Produkten bis hin zu extrem festkörperreichen Produkten, den sog. High-Solids.
SL Lacke bietet Ihnen umfangreiche Produktlösungen zur Einhaltung dieser
Richlinie an. Dazu zählen unsere wasserverdünnbaren Lacksysteme mit
einem VOC Gehalt von < 150 g/l gemäß DIN ISO 11890 oder unsere
High-Solid Grundierungen mit einem Festkörperanteil von mehr als 80 %.
VOC = Volatile Organic Compounds, zu deutsch flüchtige organische Verbindungen, gehören mit Stickoxiden zu den Ozon-Vorläufersubstanzen. Das bedeutet, unter Einwirkung von Sonnenlicht unterstützen sie die Entstehung von bodennahem Ozon. Dies ist eine Schlüsselkomponente des so genannten Sommersmog. Hohe Ozonwerte sind für Menschen,
Tiere und Pflanzenwelt schädlich. Beim Menschen kommt es zu Reizungen der Augen und Schleimhäute. Zudem werden die Atmungs- sowie die sportliche Leistungsfähigkeit vermindert. Neben dem Straßenverkehr sindvor allem Feuerungsanlagen der Industrie und Kraftwerke Hauptquellen der Ozon-Vorläufersubstanz Stickoxid (NOx). Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) werden sowohl auf natürlichem Weg freigesetzt, etwa durch die Methanproduktion von Wäldern, als auch durch die Verwendung von Lösemitteln, zum Beispiel in Lacken und Farben.
Unfassende Hintergrundinformationen und Praxishinweise zur Umsetzung der
31. Bundes-Immissionsschutzverordnung in lackverarbeitenden Betrieben finden Sie unter folgenden Link, herausgegeben vom Deutschen Lackinstitut GmbH, Karlstraße 21, 60329 Frankfurt am Main unter der Schriftleitung von Herrn Michael Bross.